Amtliche Bekanntmachung
Für folgende auf dem Neuen Friedhof in Apen gelegenen Wahl- und Reihengräber konnten keine Nutzungsberechtigten bzw. Angehörige (Rechtsnachfolger) ermittelt werden. Die unten aufgeführten Gräber weisen die dort aufgeführten Beanstandungen auf. Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen (Rechtsnachfolger) werden hiermit aufgefordert, die Beanstandungen bis zum 07. Februar 2025 zu beheben und sich im Kirchenbüro, Hauptstraße 204, 26689 Apen zu melden. Sollte dieses nicht geschehen, behält sich die Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen die für das jeweilige Grab vorgesehene Maßnahme vor bzw. werden diese Grabstätten geräumt.
Grabbezeichnung | Beanstandungen / Maßnahme |
Block B Feld II Reihe a Nr. 7 Erburt |
Keine Nutzungsberechtigte Person festzustellen. Grabstätte wird nicht gepflegt. Grabstätte wird geräumt.
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Apen, den 07. Januar 2025
Der Gemeindekirchenrat
Der Ev.-luth. Kirchengemeinde Apen